Onlinehandel

EU plant Websperren für Onlineshops

EU plant Websperren für Onlineshops

Ab Mitte 2019: EU plant Websperren für Onlineshops

by Hagen Meischner on 18 Jul 2017, ganzer Artiikel auf Prestashop


Verbraucherschutzbehörden sollen künftig schneller und effektiver gegen Verstöße von verbraucherschutzrechtlichen Vorschriften vorgehen können. Darauf haben sich jetzt Vertreter der EU-Mitgliedsstaaten und des Europäischen Parlaments geeinigt.

Onlinehändler müssen sich darauf einstellen, dass die Webseiten von Onlineshops gesperrt oder gelöscht werden könnten, wenn sie einen schwerwiegenden Rechtsverstoß begehen.

Novellierung der CPC-Verordnung

Hintergrund ist die Novellierung der CPC-Verordnung (Consumer Protection Cooperation), die seit 2004 in Kraft ist. Um das Schutzniveau im Onlinehandel im europäischen Binnenmarkt zu erhöhen, sollen mit den Neuregelungen nationalen Verbraucherschutzbehörden weitgehende Durchsetzungsbefugnisse eingeräumt werden. Damit können sie schneller reagieren, wenn ein Verstoß gegen Verbraucherrecht im Onlinehandel vorliegt.

Maßnahmenkatalog bei Verstoß gegen Verbraucherrecht

Künftig soll den Verbraucherschutzbehörden dazu ein Maßnahmenkatalog an die Hand gegeben werden. Dieser reicht von Bußgeldern über Veränderung von Internetauftritten bis hin zur Sperrung von Onlineshops als letzte mögliche Maßnahme, wenn vorherige Verhandlungen mit dem betreffenden Händler ergebnislos verliefen. Dies käme einer Gewerbeuntersagung gleich.

Voraussetzung dafür ist, dass grenzüberschreitend gegen eines von 24 ausgewählten Verbraucherschutzgesetzen verstoßen wird. Ein Richtervorbehalt- also das vorherige Zustimmen eines Richters in den Eingriff- oder ein Urteil, das sich ein Verbraucher auf dem vorherigen Rechtsweg erstritten hat, soll dafür nicht erforderlich sein.

Gefahr von Zensur steht im Raum

Wenn Webinhalte durch die Sperrung aus dem Netz genommen werden können, steht auch immer die Gefahr im Raum, dass diese Befugnisse für Zensur missbraucht werden können, was von einigen Kritikern unter den EU-Parlamentariern befürchtet wird. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der in Deutschland für die Durchsetzung der Verordnung zuständig wäre- vorausgesetzt es wird keine andere Behörde damit beauftragt-, sieht die Gefahr jedoch nicht. Der vzbv würde im Verbandsklageverfahren gegen den Rechtsverstoß vorgehen, sodass ein Urteil oder richterlicher Beschluss Voraussetzung für eine Websperre wäre und damit die Missbrauchsgefahr eindämmen.

Fazit

Die neuen Regelungen sind noch nicht beschlossen. Onlinehändler sollten sich aber darauf einstellen, dass Behörden und Verbände in Zukunft noch genauer auf die Einhaltung geltenden Verbraucherschutzes im Internet achten werden. Ihnen bleibt noch genug Zeit, sich auf die möglichen Änderungen und vorzubereiten und ihren Shop auf Rechtssicherheit zu prüfen, da die neuen Regelungen erst Mitte 2019 in Kraft treten sollen.

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